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Wohngeld

Betroffene können „Wohngeldantrag für Heimbewohner*innen“ stellenWohngeld: Anspruch auch für Pflegeheimbewohner*innen

Sulingen/Syke. Aufgrund der enorm gestiegenen Pflegeheimkosten wissen viele Pflegebedürftige in Niedersachsen nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen. Mit der Einführung des „Wohngelds plus“ können mehr Betroffene aber finanziell entlastet werden. Denn: Auch Pflegeheimbewohner*innen können Wohngeld beantragen. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen und worauf sie unbedingt achten sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Durch die Einführung des „Wohngelds plus“ haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeldleistungen. Das gilt auch für Pflegebedürftige – sowohl, wenn sie zu Hause gepflegt werden, als auch für Pflegeheimbewohner*innen. „Bei uns in Niedersachsen gibt es einen Wohngeldantrag extra für Pflegeheimbewohner*innen, den Betroffene ausfüllen können“, informiert Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen.

Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das Vermögen. Letzteres wird allerdings erst berücksichtigt, wenn es mehr als 60.000 Euro beträgt. „Zusätzlich zum Wohngeldantrag sind weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Auszug aus dem Heimvertrag, aktuelle Rentenbescheide oder Kontoauszüge erforderlich. Werden die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt, richtet sich die Höhe des Wohngelds nach dem Mietniveau der Region, in dem sich das Pflegeheim befindet“ so Schumacher.

Für weitere Fragen rund um das Wohngeld stehen die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke zur Verfügung und sind außerdem gerne beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Der Verband ist telefonisch unter 0511-65610720 oder per Mail an info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de erreichbar.