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Pressemitteilung WhatsApp-Beratung

Verband beantwortet Fragen zu Kurzarbeitergeld, Vorsorgevollmacht & Co.SoVD baut WhatsApp-Beratung aus

Sulingen. Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise baut der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen seine WhatsApp-Beratung aus. Bislang berät Niedersachsens größter Sozialverband einmal im Monat zu den Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht über den Messenger-Dienst. Ab sofort stehen SoVD-Beraterinnenn und -Berater einmal die Woche für Fragen zur Verfügung. Das WhatsApp-Angebot ergänzt die Beratung der Verbandes per Telefon und E-Mail. Direkte Gespräche sind aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich.

„Wir merken, dass Betroffene in der momentanen Situation zahlreiche Fragen haben – etwa wenn es um Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld aber auch um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geht. Mit unserem zusätzlichen Berstungsangebot sind wir auch weiterhin zuverlässig für unsere Mitglieder da“, sagt Bruno Hartwig, Vorsitzender des SoVD-Kreisverbandes Diepholz.

Die WhatsApp-Beratung funktioniert ganz einfach: Interessierte müssen die Nummer 0511 65610720 nur zu ihren Kontakten hinzufügen und können dann ihre Frage per WhatsApp stellen.

Die Beratung findet am 25. März, 1. April und 21. April jeweils von 17 bis 18 Uhr statt. Weitere Termine sind in Planung und über die Internetseite www,sovd-nds.de abrufbar.

Per E-Mail ist das SoVD-Beratungszentrum in Sulingen unter info.sulingen(at)sovd-nds.de und das SoVD-Beratungszentrum in Syke unter info.syke@sovd-nds.de erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit ist über das Mitglieder-Service-Telefon gegeben unter den Telefonnummern: 04271-934311 und 04202-60344.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.