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Protestaktion gegen Falschparker

„Sie haben meinen Parkplatz! Wollen Sie auch meine Behinderung?“

Der SoVD-Kreisverband kontrollierte im Landkreis Diepholz eine Vielzahl von Behindertenparkplätzen. Ziel der Aktion war die Aufklärung von Fahrzeughaltern im Hinblick auf die zutreffende Nutzung von Behindertenparkplätzen. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist der Eintrag in ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl". Antragsteller können bei der zuständigen Kommune einen blauen Parkausweis beantragen. Hierzu ist auch ein Foto erforderlich. Bei Nutzung eines Behindertenparkplatzes muss der blaue Parkausweis sichtbar (z.B. hinter der Windschutzscheibe) zu erkennen sein.

Was wurde festgestellt?

Am 30. und 31. August waren über 50 Mitglieder der örtlichen SoVD-Ortsverbände kreisweit unterwegs, um zu prüfen, ob nur berechtigte Fahrzeughalter Behindertenparkplätze benutzten. Unser Ziel war es, aufzuklären. Falschparker wurden höflich angesprochen, um sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Einige waren verdutzt und sicherten Besserung zu. In den Gesprächen wurde klar, warum diese Parkplätze breiter sind als andere; man braucht Platz damit man z.B. einen Rollstuhl benutzen kann. Wurde niemand angetroffen, wurde eine gelbe postkartengroße Karte mit dem Text „Sie haben meinen Parkplatz! Wollen Sie auch meine Behinderung?“ am Fahrzeug angebracht.

Leider musste immer wieder festgestellt werden, dass Fahrzeughalter uneinsichtig waren: Man hat das Schild nicht gesehen, man will doch nur ganz kurz in den Laden, was soll der Quatsch, interessiert mich nicht. Die Sprache war dann recht aggressiv.

Erfreulich war jedoch, dass viele Passanten die Aktion des SoVD-Kreisverbandes bemerkten. „Macht weiter so“ oder „kann ich ein paar gelbe Karten bekommen“. Auch die Parkplatzbetreiber unterstützen die Aktion. So wird z.B. künftig dafür gesorgt, dass Behindertenparkplätze als solche immer gut zu erkennen sind.