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Pressemitteilung vom 18.03.2021

Der SoVD hilft: Steuerliche Erleichterung durch Grad der BehinderungVerdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages

Sulingen/Syke. Der Behinderten-Pauschbetrag wurde verdoppelt. Wie hoch der jeweilige Betrag ausfällt, liegt dabei am Grad der Behinderung. In jedem Fall kann diese Änderung aber eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke berät zum Thema.

Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.

„Da sie oft im Alter zunehmend körperlich eingeschränkt sind, sollten auch Rentner über die Beantragung eines Grades der Behinderung nachdenken und die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen“, meint Manuela Schumacher, aus dem Beratungszentrum in Sulingen. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die schon einen anerkannten Grad der Behinderung haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt“, rät Schumacher weiter.

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Sulingen und Syke beantworten Fragen rund um das Thema Behinderung und unterstützen bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder eines Schwerbehindertenausweises. Der SoVD ist  unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720 erreichbar.