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Pressemitteilung vom 18.11.2020

SoVD hilft bei Fragen und AntragstellungSonderregelung für Pflege-Auszeit gilt noch bis Jahresende

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, gibt es viel zu organisieren. Dafür kann man sich von seinem Job freistellen lassen. Im Zuge der Corona-Krise ist dies für 20 anstatt wie bisher für zehn Tage möglich. Diese Regelung, die ursprünglich bis zum 30. September galt, ist jetzt bis zum 31. Dezember ausgeweitet worden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung.

Wenn die Eltern oder der Partner nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig sind, müssen der Alltag umgestellt und viele Dinge neu arrangiert werden. Betroffene können in solchen Situationen das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Damit kann man sich normalerweise zehn Arbeitstage vom Job freistellen lassen und erhält zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz.

„Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zeitraum sogar auf 20 Tage ausgedehnt. Eigentlich sollte die Regelung bis Ende September gelten, jetzt ist sie noch bis zum 31. Dezember ausgedehnt worden“, sagt Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen. „Das Unterstützungsgeld muss allerdings extra beantragt werden. Das ist manchmal etwas kompliziert“, so Schumacher weiter.

Deshalb hilft der SoVD in Sulingen und Syke Ratsuchenden weiter. Die Beraterinnen prüfen, ob ein Anspruch besteht, stellen den Antrag und beantworten generell Fragen rund um das Thema Pflege. Der SoVD ist unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de erreichbar sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.