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Pressemitteilung vom 07.01.2021

SoVD informiert über ÄnderungenWechsel der Krankenkasse wird einfacher

Sulingen/Syke. Verkürzung der Vertragsbindung: Ab diesem Jahr wird es für Versicherte einfacher, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Bisher betrug die Mindestvertragslaufzeit mit einer gesetzlichen Krankenkasse 18 Monate. Diese wird jetzt auf 12 Monate verkürzt. Somit ist ein Wechsel für Versicherte schneller möglich. Bei Fragen stehen die Beraterinnen des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke zur Verfügung.

„Es war noch nie so leicht, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln“, erklärt Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen. „Es ist nicht einmal ein Kündigungsschreiben nötig.“ Denn: Versicherte müssen lediglich den Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse ausfüllen. Alle weiteren Formalitäten erledigen die beteiligten Kassen unter sich.

Leider haben corona-bedingte Mehrausgaben zur Folge, dass 31 von 76 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2021 erhöhen. Die gute Nachricht für alle Versicherten: Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, falls der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent übersteigen sollte. „Die Kündigung muss in dem Monat eingereicht werden, in dem der erhöhte Beitrag erstmalig fällig wird“, erläutert Schumacher.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen: Abhängig vom Einkommen des Einzelnen, kann schon ein Prozent weniger Beitragszahlung eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr bewirken.

Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke beantworten weitere Fragen zum Thema „Wechsel der Krankenkasse“ und bieten eine individuelle Beratung hierzu. Auf Wunsch werden auch alle nötigen Anträge und der Schriftverkehr mit den Krankenkassen übernommen. Der SoVD ist unter info.sulingen(at)sovd-nds.de bzw. info.syke(at)sovd-nds.de erreichbar sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.