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Pressemitteilung zum Pflegeunterstützungsgeld

Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig sindSoVD hilft bei Antrag auf Pflege-Auszeit

Wer kurzfristig neben seinem Job die Pflege für einen Angehörigen organisieren muss, kann sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Betroffene haben dann die Möglichkeit, als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Viele wissen jedoch gar nicht, dass sie Anspruch auf eine solche Leistung haben und wie sie sie erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung.

Die Situation kommt ganz unerwartet: Nach einem Krankenhausaufenthalt wird zum Beispiel der Vater pflegebedürftig und muss versorgt werden. In diesem Fall gibt es viel zu organisieren. Um die Situation für Berufstätige zu erleichtern, hat die Bundesregierung das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. Damit kann man sich normalerweise zehn Arbeitstage vom Job freistellen lassen und erhält zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz. „Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zeitraum sogar auf 20 Tage ausgedehnt. Diese Regelung gilt noch bis zum 30. September“, sagt Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen.

Das Problem: Die wenigsten Betroffenen wissen, dass ihnen diese Leistung von der Pflegekasse zusteht. „Außerdem muss das Unterstützungsgeld extra beantragt werden. Damit sind viele oft überfordert, weil solche Situationen ohnehin schon sehr emotional sind und viel zu organisieren ist“, so Schumacher weiter.

Deshalb hilft der SoVD in Sulingen und Syke Ratsuchenden weiter. Die Beraterinnen prüfen, ob ein Anspruch besteht, stellen den Antrag und beantworten generell Fragen rund um das Thema Pflege. Der SoVD ist unter info.sulingen(at)sovd-nds.de und info.syke(at)sovd-nds.de sowie über das Mitglieder-Service-Telefon 0511-65610720 erreichbar.