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Vortrag "Armut in einem reichen Land" 09.06.2016 in Varrel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Deutschland ist ein reiches Land. Dass wir uns trotzdem mit wachsender Armut beschäftigen müssen, ist ein Skandal. Deshalb ist eine solche Veranstaltungsreihe, wie sie in den letzten Wochen durchgeführt wurde, so wichtig.

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass es in Deutschland nicht am Geld mangelt. Woran es mangelt ist die gerechte Verteilung des Vermögens.

Das reichste Prozent der Deutschen besitzt 24 % des gesamten Privatvermögens. Deutschland und Österreich sind damit an der Spitze in Europa der Ungleichverteilung.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat vor kurzem auf eine Analyse hingewiesen, wonach die wichtigsten Gründe für die wachsende Konzentration des Vermögens bei wenigen Reichen Kapitaleinkommen und Erbschaften sind.

Wer gilt in einem reichen Land als arm?

Wenn wir in Deutschland und der EU von Armut oder Armutsgefährdung sprechen, meinen wir relative Armut.

Nach der Armutsdefinition des EU-Ministerrates von 1984:

„Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“ (zit. nach BMAS 2001:XIV)

Es wird also abgestellt auf den Lebensstandard des Landes, in dem die Menschen leben.

Relative Armut ist gekennzeichnet von Ausgrenzung aus gesellschaftlichen Zusammenhängen und der Verweigerung von Teilhabemöglichkeiten.

Das bedeutet,

  • wenn das Geld nicht reicht, um sich eine Fahrkarte für einen Besuch von Freunden und Familie zu kaufen,
  • das Geld für ein Geburtstagsgeschenk fehlt und man lieber zuhausebleibt, gerade für Kinder ist das problematisch, wenn sie eine Einladung zum Kindergeburtstag ablehnen müssen, weil sie sich kein Geschenk leisten können
  • auch ein Cafe- oder Restaurantbesuch, Kino oder Theater ist nicht möglich.

Die Folge ist, dass von Armut betroffene Menschen sich zurückziehen, sie schämen sich und brechen soziale Kontakte ab. Scham ist auch ein Grund dafür, warum arme Menschen sich so wenig gegen ihre Situation auflehnen oder politisch aktiv werden.

Armutsgefährdet sind nach allgemeinem Konsens (nach EU-Standard) Menschen, deren Einkommen weniger als 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt.

2014 lag die Armutsschwelle bei 907 Euro für einen Single-Haushalt. Für ein Ehepaar mit 2 Kindern lag die Schwelle bei 1.905 Euro. Die rmutsgefährdungsquote in Niedersachsen liegt bei 15,3 %, das sind ca. 1,2 Mio Menschen und damit etwa jede sechste Niedersachse. Bundesweit sind ca. 12,6 Mio Menschen von Armut bedroht, die Quote liegt bei 15,4 %.

Im Unterschied dazu wird von absoluter Armut gesprochen, wenn die Grundbedürfnisse wie Nahrung, Bekleidung und Wohnen nicht befriedigt werden können. Die Weltbank sieht absolute Armut bei 1 US-Dollar pro Person pro Tag gegeben.

Vom Reichtum weiß man dagegen wenig. Er ist statistisch wenig erforscht. Da in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben wird, stehen kaum Daten zur Verfügung.

Reichtum ist ein scheues Reh!

Welche Personengruppen sind armutsgefährdet?

  • Am unteren Ende, aber dennoch nach wie vor hoch mit 20,1 % sind Personen unter 18 Jahren.
  • 18 bis unter 25 Jährige 24,5 %, jetzt 25,6 %
  • Haushalte mit 2 Erwachsenen und drei oder mehr Kindern haben im-merhin ein Armutsrisiko von 27 %, jetzt 25,1 %
  • Ein besonders hohes Risiko haben Alleinerziehende – immerhin 42,3% sind armutsgefährdet, jetzt 41,6 %
  • Ein etwa gleich hohes Risiko haben Haushalte mit Geringqualifizierten und schließlich sind
  • Erwerbslose mit 56,8 % besonders häufig von Armut betroffen, jetzt 57 %

Und das trotz Arbeitslosengeld I und II .

Altersarmut

In dieser Auflistung fehlen die über 65-Jährigen. Ältere Menschen (65+)

sind derzeit nicht überdurchschnittlich von Armut betroffen.

Die Armutsquote (2014) liegt bei

  • über 65-jährigen Männer: 12,4 %
  • über 65-jährige Frauen: 17,7 %,

Dazu ein kurzer Blick auf die derzeitige Rentenhöhe:

Die durchschnittliche Regelaltersrente in den alten Bundesländern betrug 2014

  • Männer 745 Euro (1.151 Euro neue Länder)
  • Frauen 406 Euro (756 Euro neue Länder)

Auch wenn derzeit die Armutsquote der über 65-Jährigen im Verhältnis zu den anderen Personengruppen noch gering ist, ist die Entwicklung besorgniserregend. Das bestätigen auch die Zahlen von Empfängern von Leistungen der Grundsicherungsleistungen im Alter.

Im Jahr 2003, der Einführung der Grundsicherungsleistung im Alter und bei Erwerbsminderung haben rd. 258.000 Personen ab 65 Jahre diese Leistungen bezogen.

Jetzt (2014) beziehen fast 513.000 Menschen Grundsicherung im Alter, die Zahl hat sich also fast verdoppelt.

In Niedersachsen haben Ende des Jahres 2014 rd. 52.895 Personen Grundsicherung im Alter bezogen.

Fazit

  • Erwerbslose und Alleinerziehende gehören aktuell zur größten Risikogruppe – mit steigender Tendenz
  • Kinderarmut bleibt ebenfalls auf einem hohem Niveau, bundesweit 19,2 %, in Niedersachsen 20,1 %
  • Kinderarmut stellt sich als Armut der Alleinerziehenden, kinderreicher und/oder (langzeit-) arbeitsloser Eltern dar. Und in den letzten 10 Jahren gab es keine signifikante Verbesserung, und dass trotz Einführung neuer Leistungen wie z.B. das Betreuungsgeld oder dem Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Altersarmut nimmt zu

Ursachen von Altersarmut

Armut im Alter ist ein Spiegelbild des Erwerbslebens. Deshalb kann die Bekämpfung der Altersarmut nicht erst im Rentenalter beginnen.

Vorschläge und Lösungen müssen vielmehr ganz gezielt an den Risikofaktoren für spätere Armut ansetzen. Kurz gesagt sind das

  1. bessere Beitragszahlungen in der Erwerbsphase
  2. bessere Leistungen in der Rentenbezugsphase
  3. sozial gerechte Ausgestaltung der Grundsicherung im Alter

1. Niedriglohn

Neben Arbeitslosigkeit, auf die ich gleich eingehe, ist die enorme Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Deregulierung des Arbeitsmarktes mit Minijobs, Leiharbeit, Werkverträgen und befristeter Beschäftigung eine zentrale Ursache für spätere Armut im Alter. Menschen mit einem geringen Lohn erwerben auch nur geringe Rentenanwartschaften.

Vor allem für Frauen werden Minijobs zur Armutsfalle. Sie stellen fast zwei Drittel der Minijobber.

Um dem Risikofaktor Niedriglohn zu begegnen, fordern wir

  • einen dynamisierten Mindestlohn ohne Ausnahmen.
  • Ein Mindestlohn von 8,50 Euro ist nicht armutsfest. Nach Berechnungen des BMAS müsste er sogar bei 14,20 Euro liegen.
  • den Ersatz von Minijobs durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • die Regulierung von Leiharbeit und die Bekämpfung von Missbrauch bei Werkverträgen
  • die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen

2. Arbeitslosigkeit

Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind in besonderem Maße von Armut bedroht. Dies gilt ganz besonders für diejenigen, die lange Zeit keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Seit dem 1. Januar 2011 zahlt die Bundesagentur für Arbeit beim Bezug von ALG II keine Beiträge mehr an die gesetzliche Rentenversicherung. Und das ist je nach vorheriger Beschäftigungsdauer und Alter bereits nach 1 Jahr ALG I-Bezug, bei über 50-jährigen nach 2 Jahren.

Der SoVD fordert deshalb

  • die Erleichterung und Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld I Beiträge werden immerhin auf der Grundlage von 80 % des Bruttoeinkommens entrichtet. Das führt zwar auch zu Renteneinbußen gegenüber dem vorherigen Entgelt aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eine längere Bezugsdauer, gestaffelt nach dem Alter, würde aber das Risiko, im Alter arm zu sein, etwas minimieren.
  • die Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Arbeitslosengeld II, und zwar auf der Basis von 50 % des monatlichen Durchschnittsverdienstes.

3. Absicherung Selbständige

Die sog. Solo-Selbständigkeit, prekär beschäftigte Scheinselbständige und die zunehmende Vergabe von Werkverträgen zur Vermeidung von regulären Arbeitsverhältnissen stellen weitere Risikofaktoren dar.

Über die Hälfte der Selbständigen sind Solo-Selbständige. Viele Selbständige zahlen überhaupt keine Beiträge zur Rentenversicherung. Sie arbeiten häufig im Niedriglohnbereich und verdienen nicht selten weniger als den Mindestlohn.

Um das Armutsrisiko zu minimieren, fordern wir

  • die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung.

Mit der Einbeziehung aller Selbständigen in die Erwerbstätigenversicherung hätte dieser Personenkreis die Möglichkeit, Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und der damit zu erwartenden Zunahme der Solo-Selbständigen kommt der Erwerbstätigenversicherung noch einmal eine besondere Bedeutung zu.


4. Erwerbsminderung

Erwerbsgeminderte haben ein besonders hohes Armutsrisiko.

Um dem wirksam entgegenzutreten fordern wir

  • eine stärkere Prävention und Rehabilitation
  • Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten EM-Rentner gehen nicht freiwillig vorzeitig in Rente, sondern weil ihre gesundheitlichen Einschränkungen so groß sind, dass ein Verbleib im Erwerbsleben nicht möglich ist.

5. Bessere Leistungen in der Rentenbezugsphase

Neben verbesserten Beitragszahlungen in der Erwerbsphase sind Leistungs-verbesserungen in der Rentenbezugsphase erforderlich, um der Gefahr von Altersarmut entgegen zu wirken. Seit dem Jahr 2001 sind von der Politik zahlreiche Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen worden, die zu einer Absenkung des Rentenniveaus und damit zu einem erhöhten Risiko, von Altersarmut betrof fen zu sein, geführt haben.

Stufenweise Anhebung des Rentenniveaus

Mit den Rentenreformen 2001 und 2004 ist die Absenkung des Rentenniveaus beschlossen worden. Derzeit liegt es bei 47,7 %, im Jahr 2029soll es auf 44,6 % sinken. Diese Absenkung ist rückgängig zu machen.

Der SoVD fordert

  • eine stufenweise Anhebung des Rentenniveaus und letztlich die Rückkehr zu einer lebensstandardsichernden Rente (53 % netto vor Steuern)

Aussetzung der Anhebung der Altersgrenzen

Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen führt für viele Menschen

dazu, dass sie vorzeitig in Rente gehen und die damit verbundenen Abschläge in Kauf nehmen. Ziel muss es daher sein, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter an die Regelaltersgrenze herangeführt wird. Dazu muss die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessert werden.

Gleichzeitig muss der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand stärker als bisher gefördert werden. Aktuell wird ein FlexiRentengesetz diskutiert.

Bis diese Maßnahmen greifen, fordern wir

  • die unverzügliche Aussetzung der Rente mit 67

Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter

Nach derzeitiger Rechtslage werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Grundsicherung in voller Höhe angerechnet.

Damit werden Rentnerinnen und Rentner leistungsrechtlich mit denjenigen gleichgestellt, die keine Beiträge entrichtet haben. Als ungerecht empfunden wird darüber hinaus, dass diejenigen, die sich aktiv um ihre Altersvorsorge gekümmert haben, am Ende keine höheren Gesamtleistungen aus Rente und Grundsicherung erhalten als Menschen, die keine Altersvorsorge betrieben haben.

Problematisch ist auch, dass diejenigen, die EM-Rente auf Zeit erhalten, ganz von der Grundsicherung ausgeschlossen sind. Da die EM-Rente im Grundsatz nur noch befristet bewilligt wird, sind viele EM-Rentnerinnen und Rentner betroffen.

Deshalb fordern wir

  • einen gestaffelten Rentenfreibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzuführen
  • den Zugang zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung auch für die befristeten Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner zu schaffen

Ich habe damit die wichtigsten Lösungsvorschläge des SoVD, wie der drohenden Zunahme von Altersarmut begegnet werden kann, angerissen. Sie sind keineswegs vollständig.

Kurz ein paar Worte zur Finanzierung:

Die vorgeschlagenen Leistungsverbesserungen sind mit erheblichen Mehraufwendungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden.

Diese sind entweder als

  • Versicherungsleistung von den Beitragszahlern, oder
  • als soziale Ausgleichsleistung von den Steuerzahlern zu finanzieren.

Dem stehen Mehreinnahmen gegenüber durch

  • eine Erwerbstätigenversicherung
  • Einführung des Mindestlohns
  • der Schaffung regulärer (sozialversicherungspflichtiger) Beschäftigungsverhältnisse
  • erhöhte Beitragszahlung für Zeiten der Arbeitslosigkeit

Eine Erhöhung des Bundeszuschusses ist ebenfalls notwendig. Es muss sichergestellt sein, dass alle gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.

Jüngstes, besonders krasses Beispiel ist die Finanzierung der sog. Mütterrente aus Beitragsmitteln!!!

Erst an letzter Stelle wäre zu prüfen, ob es zur Finanzierung der Leistungs-verbesserungen auch eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes bedarf. Notwendig wäre natürlich, dass das im SGB VI festgelegte Beitragssatzziel aufgegeben würde.

Aktuell 18,7 %,

2020 nicht mehr als 20 %

2030 nicht mehr als 22 %

Mit den vom SoVD vorgeschlagenen Maßnahmen kann verlorengegangenes Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zurückgewonnen werden und etwas mehr soziale Gerechtigkeit erreicht werden.

Vielen Dank

Meike Janßen
SoVD-Landesverband Niedersachsen