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Pressemitteilung des SoVD Kreisverband Diepholz zur Mütterrente

Verbesserungen bei der Mütterrente

Neues Jahr, neue Regeln: Seit Januar 2019 reicht die Erziehung von zwei vor 1992 geborenen Kindern für eine gesetzliche Altersrente aus. Damit haben gerade viele ältere Hausfrauen erstmals überhaupt einen eigenen Rentenanspruch. Um diesen zu realisieren, müssen sie ihre Erziehungszeiten allerdings beim zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) Kreisverband Diepholz hin.

„Der Anspruch auf die Regelaltersrente besteht nur, wenn mindestens fünf Beitragsjahre im Versicherungsverlauf vorhanden sind“, erläutert SoVD-Geschäftsstellenleiterin Manuela Schumacher. Bislang wurden für jedes vor 1992 geborene Kind zwei Beitragsjahre im Rentenkonto gespeichert. Seit Jahresbeginn 2019 sind es zweieinhalb Jahre. „Jetzt ist der Rentenanspruch also schon bei zwei Kindern im entsprechenden Alter begründet – ganz unabhängig davon, ob man je erwerbstätig war“, so Schumacher.

Der SoVD macht sich seit vielen Jahren für eine gerechte Mütterrente stark. „Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt der SoVD-Kreisvorsitzende Bruno Hartwig. „Dennoch sind wir erst am Ziel, wenn alle Eltern gleichgestellt werden.“ Für ab 1992 geborene Kinder werden nach wie vor jeweils drei Jahre angerechnet. Auf Antrag können auch Väter die Erziehungszeiten geltend machen.

Bei allen Fragen rund ums Thema Rente hilft der SoVD weiter, entweder
im SoVD-Beratungszentrum Sulingen, Lange Str. 4a, 27232 Sulingen, 04271-934311, info(at)sovd-diepholz.de oder
im Beratungszentrum Syke, Nordstr. 8, 28857 Syke, 04242-60344, info-syke(at)sovd-diepholz.de.