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Pressemitteilung des Kreisverbandes zu neuer Auszeichnung für betriebliche Inklusionsaktivitäten

Inklusionspreis des Landkreises Diepholz

Der Landkreis Diepholz zeichnet in diesem Jahr erstmals Unternehmen aus, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen. Die Auszeichnung soll Betriebe, die sich beispielhaft um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Landkreis Diepholz kümmern, in den Fokus der Öffentlichkeit rücken und damit andere Firmen zur Nachahmung anregen.

Teilnahmeberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen mit Haupt- oder Nebensitz im Landkreis Diepholz, die schwerbehinderte Menschen vorbildlich ausbilden oder beschäftigen. Nicht teilnehmen können Integrationsunternehmen und Institutionen der Behindertenhilfe. Gelungene Inklusionsprojekte sollen im Frühjahr 2019 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgezeichnet werden.

Bruno Hartwig, Vorsitzender des Sozialverbands Deutschland (SoVD) im Landkreis Diepholz, betont: „Die Inklusion ist eine der brennendsten sozialen Aufgaben, für die wir uns als Niedersachsens größter Sozialverband seit vielen Jahren starkmachen. Daher begrüßen wir das Vorhaben des Landkreises Diepholz ausdrücklich.“ Gerade im Jubiläumsjahr der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sei die Auszeichnung ein wichtiges Signal. Die UN-BRK trat in Deutschland am 26. März vor zehn Jahren in Kraft, nachdem die Bundesrepublik das Übereinkommen 2007 als einer der ersten Staaten unterzeichnet hatte.

Informationen zum Bewerbungsbogen und zu den Rahmenbedingungen sind beim Landkreis Diepholz online unter www.diepholz.de/politik-und-wirtschaft/wirtschaft/aktuelles-wirtschaft oder telefonisch unter 05441/976-0 erhältlich.
Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2019 abgegeben werden.