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Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen & Co. sichern

SoVD-Tipp: Auch als Minijobber in die Rente einzahlen

Wer als Minijobber arbeitet, zahlt eigentlich auch in die gesetzliche Rente ein. Allerdings kann man sich davon befreien lassen und viele nutzen diese Möglichkeit. Das Problem: Dadurch entgehen ihnen zahlreiche Leistungen der Rentenversicherung, die später im Alter oder bei Krankheit wichtig werden könnten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke rät deshalb allen Betroffenen, sich vorher gut und umfassend beraten zu lassen, ob sich eine Beitragszahlung nicht doch lohnen könnte.

In Deutschland ist die Zahl der Minijobber in den vergangenen Monaten wieder gestiegen. Viele von ihnen verzichten darauf, in die gesetzliche Rente einzuzahlen und sparen so monatlich bis zu 16,20 Euro. „Den meisten ist dabei gar nicht bewusst, dass das später massive Nachteile mit sich bringen kann“, erläutert Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum Sulingen. „Wer trotz 450-Euro-Job in die Rentenkasse einzahlt, hat später einen höheren Rentenanspruch.“ Das sei gerade für Minijobber besonders wichtig, da sie oft von Altersarmut betroffen seien.

„Mindestens genauso wichtig ist aber, dass sie sich mit der Zahlung die Rente bei Erwerbsminderung oder auch den Anspruch auf Reha-Leistungen sichern“, so Schumacher weiter. Das alles entfalle, wenn der Eigenbetrag nicht entrichtet wird. „Wer auf die 16,20 Euro im Monat verzichten kann, sollte unbedingt in die Rentenversicherung einzahlen. Die Vorteile überwiegen da ganz klar“, betont die Beraterin.

Wer sich unsicher ist, sollte sich auf alle Fälle gut beraten lassen, bevor er auf die Zahlung des Eigenanteils freiwillig verzichtet. Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Sulingen und Syke wenden (info.sulingen(at)sovd-nds.de oder info.syke(at)sovd-nds.de) sowie über das Mitglieder-Service-Telefon: 0511-65610720.