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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Keine Förderung von Lohndumping

25.02.2009

Langzeitarbeitslose müssen nicht zu Dumpinglöhnen arbeiten. Das entschied jetzt das Sozialgericht in Dortmund. Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Bochum, die für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto bei einem Textildiscounter arbeiten sollte. Als die arbeitslose Frau das Stellenangebot ablehnte, kürzte ihr die zuständige Behörde die Leistungen um 30 Prozent.

Mit ihrem Urteil hoben die Dortmunder Richter die Leistungskürzungen nun wieder auf. Ein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem Tariflohn von mindestens 9,82 Euro sei unzumutbar und sittenwidrig. Langzeitarbeitslosen diese Stellen mittels Sanktionen aufzuerlegen, fördere den Richtern zufolge das Lohndumping und schraube das Lohngefüge weiter nach unten (Az.: S 31 AS 317/07).




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