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Ein-Euro-Jobber müssen Fahrtkosten selbst übernehmen
11.11.2008
Ein-Euro-Jobber müssen ihre Fahrtkosten zumindest teilweise selbst zahlen. Wenn dem Hartz-IV-Empfänger von der sogenannten Mehraufwandsentschädigung abzüglich der Fahrkosten noch 80 Prozent bleiben, ist die Übernahme der Fahrkosten durch den Ein-Euro-Jobber angemessen. Dies entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht.In dem Urteil kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Mehraufwandsentschädigung kein Arbeitslohn im klassischen Sinne sei, sondern vielmehr einen Arbeitsanreiz bieten solle, so dass eine Übernahme der Kosten rechtens sei (Az: L 9 AS 1/07).
