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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

16.11.2007

 

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab Januar 2008 von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent vom Bruttolohn gesenkt. Die Beitragsentlastung kommt Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen zu Gute. Während für Arbeitgeber die Lohnnebenkosten sinken, wird sich die Beitragsminderung auf Arbeitnehmerseite durch höhere Nettoeinkommen bemerkbar machen.

 

Nach Angaben der Bundesregierung sei die Beitragssenkung wegen der aktuell guten Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit ohne eine Belastung des Bundeshaushalts möglich.

 




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