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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Landessozialgericht gesteht Arbeitslosengeld II-Empfängern teurere Wohnungen zu

25.04.2007

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle hat die Rechte von Empfängern des Arbeitslosengeldes II bezüglich ihrer Unterkunft gestärkt. Nach einem Ende April verkündeten Urteil können die Arbeitsgemeinschaften nicht einfach auf günstige Wohnungen in der Zeitung verweisen. Vielmehr müssen sie nachweisen, dass zu dem von ihnen vorgegebenen Preis auch genügend Wohnraum vorhanden ist.

Das LSG befand nun, dass zur Beurteilung des Miet-Zuschusses ein Mietspiegel oder eine andere „qualifizierte Mietdatenbank“ zugrunde zu legen sei. Sollten diese für eine Stadt nicht verfügbar sein, könne nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hilfsweise auf die Wohngeldtabellen zurückgegriffen werden. (Az: L 7 AS 494/05)

 




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