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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Beitragszuschlag für Kinderlose rechtmäßig

19.04.2007

Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist rechtens. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Die Richter entschieden, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung von pflegeversicherten Eltern durch einen Beitragszuschlag für Kinderlose umgesetzt werden dürfe. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

 

Das Sozialgericht vertritt die Auffassung, dass es dem Gesetzgeber freigestellt sei, ob er die Differenzierung zwischen Eltern und Kinderlosen durch Entlastung der einen oder Belastung der anderen vornehmen wolle. In einem umlage- und beitragsfinanzierten Versicherungssystem führe die zusätzliche Belastung eines Teils der Versicherten automatisch zur Entlastung der Versicherten, die davon nicht betroffen seien. (Aktenzeichen: L 8 P 19/06)




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