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Nach zuzahlungsfreien Arzneimitteln fragen
Gesetzlich Krankenversicherte können die Zuzahlung zu einem Medikament vermeiden, indem sie in der Apotheke nach einem zuzahlungsfreien Alternativpräparat fragen. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Die Zuzahlung entfalle ansonsten nur, wenn auf dem Rezept der entsprechende Befreiungsvermerk eingetragen ist.
Außerdem müssen die Versicherten keine Zuzahlung leisten, die eine Befreiungsbescheinigung vorlegen können oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, sind Apotheken laut ABDA verpflichtet, eine Gebühr zu erheben und diese an die Krankenversicherungen weiterzuleiten.
Hier können Sie sich eine Liste von zuzahlungsfreien Medikamenten als pdf-Dokument herunterladen. Derzeit sind das rund 6.200 Arzneimittel.
Bei Fragen rund um das Thema Gesundheit steht Patienten die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit Rat und Tat zur Seite:
Beratungstelefon: 0800/0117722 (aus dem Festnetz kostenfrei)
E-Mail: hannover@upd-online.de
Träger der hannoverschen Beratungsstelle ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
