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Psychisch krank: SoVD kämpft für Rente
Psychische Erkrankungen sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido). Was viele Betroffene jedoch nicht wissen: Oftmals haben sie Ansprüche auf eine medizinische Reha, die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf eine Erwerbsminderungsrente.
So war auch Anita K. (Name geändert) erstaunt, als Sabine Kellner (Leiterin des SoVD-Beratungszentrums Celle) sie im Beratungsgespräch darauf hinwies, dass ihre psychischen Leiden möglicherweise als Schwerbehinderung anerkannt werden könnten. Denn: Anita K. leidet unter starker Migräne, Depressionen, Panikattacken sowie einem allgemeinen Erschöpfungszustand. Arbeiten kann die 61-Jährige nicht mehr und bezieht derzeit Arbeitslosengeld I. Dieses endet jedoch im März dieses Jahres.
Anita K. plante, im Anschluss die vorgezogene Altersrente für Frauen zu beantragen. Die hohen Abschläge aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme wollte sie in Kauf nehmen. Eine Rente ohne Abschläge könnte Anita K. erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen. „Ich habe ihr dann geraten, mit dem SoVD einen Schwerbehindertenantrag zu stellen“, erzählt Kellner rückblickend. Sofern ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt werde und auch entsprechende rentenrelevante Zeiten - die sogenannte Wartezeit - von 35 Jahren vorliege, könne Anita K. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Der große Vorteil: Diese Altersrentenart hätte deutlich niedrigere Abschläge zur Folge.
Bei dem umfassenden Beratungsgespräch stellte sich zudem heraus, dass die psychische Erkrankung von Anita K. bereits seit 1989 besteht. „So konnten wir für unser Mitglied die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ab Januar 1989 beantragen und sogar versuchen, ihr den Weg in die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte zu ebnen“, erläutert die Sozialberaterin weiter. Der Antrag des SoVD hatte Erfolg: Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hannover sprach Anita K. einen Grad der Behinderung von 50 zu – rückwirkend zum 1. Januar 1989. „Die Freude bei Frau K. war natürlich groß, schließlich bedeutet das für sie auch eine finanzielle Erleichterung. Als Dank für die Beratung empfahl sie den SoVD sogar an ihre Freundin weiter“, freut sich Kellner. Viele Betroffene wüssten nicht, dass das Landesamt die Schwerbehinderteneigenschaft auch rückwirkend anerkennt, sofern entsprechende medizinische Berichte vorliegen. „Aus der Praxis kann ich nur sagen: Es ist wichtig, sich in solchen Fällen frühzeitig kompetent und umfassend beraten zu lassen – etwa durch den SoVD. Dabei müssen alle Aspekte des Falls eingehend und ausführlich beleuchtet werden. Denn es gibt oft versteckte Möglichkeiten, die der Laie nicht kennt“, betont Kellner.
Der SoVD steht bei Fragen zu diesem und anderen Themen – wie etwa Pflege, Rente, Behinderung, Hartz IV und Gesundheit – in rund 60 Beratungszentren in ganz Niedersachsen zur Verfügung. Eine Übersicht über die Beratungszentren finden Sie hier.
