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Hartz IV: Jetzt Pfändungsschutzkonto beantragen
Hartz-IV-Empfänger sollten ihre bestehenden Konten in Pfändungsschutzkonten umwandeln lassen. Dazu rät das Jobcenter der Region Hannover. Denn: Zum 1. Januar 2012 entfällt der bislang geltende 14-tägige Pfändungsschutz für Sozialleistungen.
Bei einer Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro geschützt. Dafür muss ein entsprechender Antrag bei der kontoführenden Bank gestellt werden.
Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema „Pfändungsschutzkonto“.
