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Geld für Schulmaterial kann beantragt werden
Bedürftige Familien erhalten für ihre Kinder im Rahmen des sogenannten Schulbedarfspakets automatisch zwei Mal im Jahr eine Zahlung von 70 und 30 Euro für Schulmaterialen. Erhalten die Betroffenen jedoch Wohngeld oder den Kinderzuschlag, muss für die Beiträge für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien ein gesonderter Antrag gestellt werden. Darauf weist jetzt das niedersächsische Sozialministerium hin.
Der Antrag kann bei der für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises eingereicht werden. Beim Ausfüllen dieses Formulars steht der SoVD seinen Mitgliedern in den rund 60 Beratungszentren in ganz Niedersachsen mit kompetenter Unterstützung zur Seite.
