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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Hartz IV: Erstausstattung umfasst keinen Computer

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die Kostenübernahme beim erstmaligen Kauf eines Computers. Das entschied nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dabei machten die Richter deutlich, dass ein PC für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig ist. Darüber hinaus könnten sich Betroffene über Fernsehen und Radio mit Informationen versorgen.

Mit der Entscheidung wurde die Klage einer Frau aus Minden abgewiesen. Sie hatte von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Computers, des Zubehörs sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang gefordert (Az.: L 6 AS 297/10 B).




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