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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht erleichtert

23.06.2009

Ab dem 1. Juli wird die Bundesagentur für Arbeit mit jedem Arbeitslosengeld-II-Bescheid automatisch eine Bescheinigung für die Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verschicken. Diese Bescheinigung kann dann vom Arbeitslosengeld-II-Empfänger direkt dem Antrag zur Gebührenbefreiung beigefügt werden.

Mit diesem Verfahren soll der bisherige Aufwand für Arbeitslosengeld-II-Empfänger reduziert werden. Bislang musste der GEZ der Bescheid im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Die Änderung beruht auf einer Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages.







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